Corona Hilfe GBR auch in Einkommenssteuererklärung angeben?
Gefragt am 31.10.202110:22 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 813
CORONA HILFE. (ewige Baustelle)
Für unsere GbR habe ich die erhaltene Corona-Hilfe in der Anlage Feststellungserklärung (Anlage Corona Hilfe) eingetragen.
Jetzt wird bei Elster ja auch bei der Einkommenssteuererklärung für jeden Gesellschafter die gleiche Anlage verlangt (Corona-Hilfe). Muss da nun auch eine Angabe erfolgen, obwohl es ja für die GbR ist und schon bei der Feststellungserklärung der GbR angegeben wurde?
Falls ja, zu je die Hälfte (wenn es zwei Gesellschafter sind)?
10:22 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Steuererklärung)
Guten Tag,
einzutragen ist die Corona-Hilfe für jeden Betrieb. Wenn Sie die Hilfen in der Feststellungserklärung der GbR bereits angegeben haben, müssen Sie grundsätzlich in der Einkommensteuererklärung keine zusätzliche Anlage Corona-Hilfen abgeben ...
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