Ausbildungskosten ohne Bezug zum ausgeübten Beruf
Gefragt am 24.05.201022:36 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4407
Seit ein paar Jahren habe ich beim BHV - Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater eine Ausbildung zum Hundeerzieher- und Verhaltensberater IHK/BHV gemacht. In den letzten Jahren immer über WErbekosten geltend gemacht und anerkannt. Anfangs wurde das zweimal abgelehnt, habe aber ein Urteil einer Yoga-Lehrerin eingereicht.
In 2009 mußte ich, damit ich zur Prüfung zugelassen werden, eine Gewerbe anmelden. Jetzt weiß ich nicht, wo ich die angefallenen Kosten geltend machen soll. Als Betriebsausgaben im Gewerbe oder wieder als Werbungskosten.
Die Ausbildung wurde im November erfolgreich abgeschlossen.
22:36 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Steuererklärung)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstbratung wie folgt beantworten möchte:
Berufsausbildungskosten, die im Rahmen von Sonderausgaben bis zu einem Höchsbetrag von 4 ...
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