Aufteilung der Mieteinnahmen nach Schenkung
Gefragt am 10.02.201219:32 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4450
Auf Anraten des Notars und des FA Hildesheim sollen wir für die nachstehenden Fragen steuerlichen Rat einholen!
Meine Frau schenkt mir in den nächsten Tagen 1/2 ihres MFH.
Wir werden zusammen veranlagt. Die Jahresmieteinnahmen (ca. 40.000 EUR) werden ausschließlich meiner Frau zugerechnet -sie erhält auch den Altersentlastungsbetrag. Ich beziehe nur Altersrente. Die Buchhaltung und die jährliche Steuer-erklärung mache ich seit Jahren mit TAXMAN von Haufe -bisher ohne Beanstandung vom FA. Besteuerung nach Splitting. Das MFH wird nicht selbst bewohnt.
Übrigens ich war über 40 Jahre Handwerksmeister als Einzel-unternehmer und habe daher aus Sicherheitsgründen bereits 1967 mit meiner Frau Gütertrennung vereinbart. Aus erbrechtlichen Gründen (wir haben zwei erwachsene Kinder) soll sich aber jetzt, da ich Rentner bin, einiges ändern.
Meine Frage:
kann ich nach der Schenkung die Mieteinnahmen und die Ausgaben in der Steuererklärung jeweils zur Hälfte aufteilen? Erhalte ich dann aufgrund der halben Mieteinnahme ebenfalls den Altersentlastungsbetrag?
19:32 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Steuererklärung)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen ...
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