Aufteilung Erhaltungskopsten bei Verkauf
Gefragt am 04.02.202209:57 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 691
Mein Bruder und ich besitzen zu je 50% ein MFH. Dabei gibt es noch eine Reihe von Erhaltungsaufwendungen, die über mehrere Jahre verteilt werden. Zum 01.05.2021 verkauft mein Bruder seinen 50%-Anteil an eine GbR, die sich aus meinen 3 Kindern und mir bildet. Mein 50-%Anteil verbleibt bei mir.
Wie sind die Erhaltungsaufwendungen bei den beiden Steuererklärungen 1.1.-30.4. und 1.5.-31.12. bzw. Folgejahre zu berücksichtigen? Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es?
09:57 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Steuererklärung)
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Zu Ihrer Frage möchte ich Ihnen folgende Antwort geben.
In § 82b EStDV heißt es in Abs. 2:
"Wird das Gebäude während des Verteilungszeitraums veräußert, ist der noch nicht berücksichtigte Teil des Erhaltungsaufwands im Jahr der Veräußerung als Werbungskosten abzusetzen. 2Das Gleiche gilt, wenn ein Gebäude in ein Betriebsvermögen eingebracht oder nicht mehr zur Einkunftserzielung genutzt wird ...
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