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Aufforderun Umsatzsteuererklärung Kleinunternehmer

Gefragt am 07.06.2023
17:47 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 311

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Meines Wissens nach verhält sich der Sachverhalt bei einem Kleinunternehmen in Österreich wie folgt:
Umsatzgrenze EUR 35000. Dies ist die Nettogrenze. Ein einmaliges Überschreiten auf 40.000 Euro (Toleranzregel) ist ebenfalls zulässig. Da auch diese Umsatzgrenze eine „Nettogrenze“ ist, betragen die einmalige Toleranzschwellen 48.000 Euro bei 20% fiktiver Umsatzsteuerpflicht.

Nun ist es so, dass ich im Jahr 2021 45105,59 an Betriebseinnahmen hatte und ich soeben eine Aufforderung des Finanzamtes bekommen habe eine Umsatzsteuererklärung abzugeben, da ich über der Kleinunternehmergrenze von 35000 Euro bin.

Wie kann ich nun argumentieren?

Und falls ich tatsächlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben muss, mit welchen Kosten muss ich in etwa rechnen?
Bislang habe ich lediglich mit Einnahmen/Ausgabentabelle gearbeitet.

Wichtig ist vielleicht auch zu wissen, dass ich zwischenzeitlich ins Ausland gezogen bin und mein Gewerbe diesen Monat in Österreich zurückgelegt habe.

Vielen Dank für Ihre rasche Rückmeldung!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 07.06.2023
17:47 Uhr
Steuerberater Hannu Wegner Steuerberater Hannu Wegner Beantwortet am 07.06.2023
20:25 Uhr

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Beantwortet am 07.06.2023 20:25 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 311

Antwort von Steuerberater Hannu Wegner (Frage zu Steuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihr Fall ist in der Tat komplex, aber ich werde mein Bestes tun, um Ihnen eine klare Antwort zu geben.

Sie haben richtig verstanden, dass die Umsatzgrenze für Kleinunternehmen in Österreich bei 35.000 Euro liegt. Dies ist eine Nettogrenze, und es gibt eine Toleranzregel, die ein einmaliges Überschreiten auf 40.025 Euro (15% über der Grenze) zulässt. Ihre Betriebseinnahmen für das Jahr 2021 betragen jedoch 45.105,59 Euro, was sowohl die Kleinunternehmergrenze als auch die Toleranzgrenze übersteigt.

Gemäß § 6 Abs 1 Ziffer 27 UStG (Österreich) sind Sie als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit, solange Ihre Umsätze im Veranlagungszeitraum 35 ...



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