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Anmeldung beim Finanzamt als privater Nachhilfelehrer

Gefragt am 07.01.2024
17:27 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 123

 

Ich bin 66 Jahre alt und beziehe Regelaltersrente in Bayern. Meine Bruttojahresrente liegt bei ca. 29.000 €. Nun möchte ich durch privaten Nachhilfeunterricht für Studenten an der Uni etwas zuverdienen (ca.1.500-2000 € /Jahr). Auf meine Anfrage beim Finanzamt hat der zuständige Angestellte mich auf ein entsprechendes Elster-Formular verwiesen für die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit. Dazu habe ich folgende Fragen:
1. Ist die Anmeldung beim Finanzamt für Einkünfte aus Nachhilfe für Studierende in jedem Fall erforderlich?
2. Gibt es hier Freibeträge und wie hoch sind diese ggfs.?
3. Was sollte ich beim Ausfüllen des Elster-Formulars auf jeden Fall beachten?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 07.01.2024
17:27 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 07.01.2024
17:46 Uhr

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Beantwortet am 07.01.2024 17:46 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 123

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Steuererklärung)

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

1. Grundsätzlich sieht § 138 Abs. 1 AO eine Mitteilungspflicht vor. Bei den genannten Größenordnungen wird es jedoch ggf. ausreichen, die Angaben in einer fristgerecht eingereichten Steuererklärung nachzuholen ...



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