Angabe von Auslandseinnahmen in EÜR als Kleinunternehmer
Gefragt am 13.02.201721:21 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1969
Guten Tag,
ich bin Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG und verkaufe eBooks auch ins Ausland.
Mir ist unklar, ob in das Feld "Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Abs. 1 UStG)" (Zeile 11) in der EÜR 2016 alle Umsätze oder nur die Inlandsumsätze angegeben werden sollen (im zweiten Fall würde ich gerne das Feld/die Felder wissen, wo ich meine Auslandsumsätze angeben soll).
Einerseits gilt die Kleinunternehmerregelung ja nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, andererseits muss ich doch dem Finanzamt alle meine Einnahmen mitteilen.
Vielen Dank für eine Antwort.
21:21 Uhr
Antwort von Steuerberater Udo Glinka (Frage zu Steuererklärung)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
ausgehend von Ihrem geschilderten Sachverhalt beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt.
Umsätze die nicht in Deutschland steuerbar sind, bleiben bei der Ermittlung der Kleinunternehmergrenze außen vor ...
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