Abzug Betriebskosten bei Anerkennung der Übungsleiterpauschale
Gefragt am 21.09.201309:18 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4080
Ich bin hauptberuflich Hausfrau und nebenberuflich/freiberuflich als Dozentin tätig. Da ich Kurse an der VHS gebe, wurde vom Finanzamt eine Übungsleiterpauschale anerkannt. Für 2011 hat das Finanzamt nun entsprechend dem Verhältnis von Unterrichtsstunden an der VHS (13,77 %) und Unterrichtsstunden für andere Unternehmen (86,23 %) die Betriebsausgaben gemindert (§ 3c (1) EStG).
Da bei keinem meiner VHS-Kolleg(inn)en das ebenso gehandelt wird, frage ich mich, ist das rechtens?
09:18 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Steuererklärung)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die Einnahmen, die Sie als Übungsleiter gem. § 3 Nr. 26 EStG bis zu 2.400 € (ab 2013) steuerfrei vereinnahmen, können nicht um Werbungskosten, bzw ...
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