Zweitwohnsitzsteuer
Gefragt am 14.11.201119:53 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4038
Ich habe eine Klage gegen die Stadt Köln gestellt, die die Zweitwohnsitzsteuer von mir fordert.
Frage:
1. Muss ich in Köln eine Zweitwohnsitzsteuer zahlen, wenn ich nachweislich im Ausland war (Februar 2006 bis Juli 2007) und lediglich vergessen habe, meine Zweitwohnung abzumelden? Ich hatte kein Zimmer und keine Miete mehr in Köln. Zudem wurde das Haus mit dem angemeldeten Zweitwohnsitz während meines Auslandaufenthaltes abgerissen. Der Hauptwohnsitz in Berlin bei meiner Mutter diente in dieser Zeit außerdem nur, um noch eine gültige Postanschrift in Deutschland zu besitzen.
Wie komme ich am besten um die Zweitwohnsitzforderung herum? Welche Rechte habe ich? Welche Unterlagen/Nachweise helfen mir dabei?
Stimmt folgendes dazu, was ich im Internet gefunden habe: 2.Der melderechtliche Wohnsitz hat hierbei nur Indizwirkung. Steuerrechtlich kommt es darauf an, dass in Deutschland über keine Wohnung mehr Verfügungsmacht besteht.
Vielen Dank! Hoffe sehr auf Ihre aussagekräftige Antwort! Danke!
19:53 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Die Zweitwohnungssteuer in der Stadt Köln wird seit dem 1.1.2005 auf Grund der Zweitwohnungssteuersatzung vom 17.12.2004, geändert durch die Fassung vom 18.12.2009, erhoben.
Nach § 1 der Satzung ist für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer das INNEHABEN einer Zweitwohnung im Stadtgebiet erforderlich ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 8 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" Jetzt eigene Frage stellen!