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Zweiter Wohnsitz

Gefragt am 21.10.2009
19:36 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3880

 

Mein Sohn, 27, hat bis vor 2 Monaten zu Hause gewohnt. Er hat nach Abschluss seiner Ausbildung von seinem Chef eine Anstellung angeboten bekommen in einer Stadt ca. 130 vom Wohnort entfernt. Dort hat er sich als zweiten Wohnsitz angemeldet, als erster Wohnsitz ist immer noch meine Adresse gemeldet.
Meine Frage:
Ist es für ihn trotzdem möglich, Wochenendheimfahrten von der Steuer anzumelden, wenn der 1. Wohnsitz im Elternhaus ist und keine Miete gezahlt wird? Oder evtl, falls nicht Gesamtkosten, ist es möglich eine Pauschale anzusetzen?

Vielen Dank

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 21.10.2009
19:36 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 21.10.2009
21:50 Uhr

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Beantwortet am 21.10.2009 21:50 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3880

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Falls eine doppelte Haushaltsführung anerkannt wird, sind die Heimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung mit der Entfernungspauschale absetzbar - begrenzt allerdings auf eine Fahrt pro Woche ...



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