Zu viel Einkommenssteuer
Gefragt am 20.01.201116:20 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3908
Wir haben 5 Immoblien mit 18 Mietpartein außerhalb unseres Wohnortes. Mein Mann ist nicht selbständig u. auch nicht angestellt, aber privat versichert.Er ist Baufacharbeiter,seine Tätigkeit besteht darin, diese Wohnungen zu sanieren, renovieren u. zu verwalten. Täglich hat er bei 18 Wohnungen viel zu tun, fährt viele km, ist damit voll beschäftigt.Doch können all diese Arbeitsleistungen nicht bei dem Finanzamt mit angesetzt werden. Selbst die Fahrkosten, die er täglich hat, will das Finanzamt nicht mehr anerkennen. Wenn er sich aber selbständig machen würde als Hausverwalter od. Baufirma, kann er laut Aussage Steuerbüro für seine eigenen Immobilien keine Rechnungen ausstellen. Da wir auf jede Immobilie auch noch ein Darlehn haben, diese zwar durch die Mieten abgedeckt werden, aber bei der Steuererklärung nur die Zinsen abzugsfähig sind, aber dafür alle Mieteinnahmen zu Grunde gelegt werden, bleibt am Ende für uns nicht mehr viel über. Ein Bekannter meinte, vielleicht könnte man eine Gesllschaft gründen, wo die Immobilien aufgenommen werden, vielleicht wäre dann eine Rechnungslegung möglich? Vielleicht kann uns jemand einen Tipp geben, wie mein Mann seine Arbeitsleistung für unsere Immobilien geltend machen kann. Vielleicht doch eine Form Selbständigkeit? Bisher konnte uns unser Steuerbüro nicht weiter helfen. Wir hoffen hier kann uns wer helfen, der sich mit Steuern u. Gesellschaftsformen auskennt. Es muss dafür doch eine Möglichkeit geben? Wäre nett, wenn wir eine hilfreiche Antwort erhalten könnten. Viel Grüße I. H.
16:20 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Sehr geehrte Ratsuchende,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Ich gehe davon aus, dass bzgl. der Objekte durch die Vermietung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden. Die Einkünfte ermitteln sich dergestalt, dass ein positiver Überschuss der Mieteinnahmen über die Werbungskosten der Einkommensteuer unterliegt.
Eigenleistungen Ihres Ehemannes als Vermieter, die durch eigene Arbeitsleistungen erbracht werden, stellen steuerlich gesehen KEINE Aufwendungen dar und können daher steuerlich nicht abgezogen werden ( BFH 01 ...
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