Zinsfreies Privatdarlehen und unentgeltliches Überlassen der Immobilie
Gefragt am 29.03.201717:12 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1804
Sehr geehrte Experten,
die Ausgangslage sieht wie folgt aus, wenn möglich mit Bitte um Beantwortung der Fragen:
Ein guter Bekannter (nicht verwandt) möchte eine Immobilie kaufen.
(Diese bewohnt er auch z. Zt. in einem Mietverhältnis.)
Da dieser nicht über ausreichend Kapital verfügt und sich ebenfalls unverschuldet durch Gutgläubigkeit in der Privatinsolvenz befindet,
erwäge ich die Immobilie für Ihn zu kaufen. Die Kreditrestschuld bei der Bank beläuft sich bei vorzeitigem Ablösen auf 31.000 €.
Mein Bekannter hat bereits ein zinsfreies Privatdarlehen im Januar 2017 über 3.500 € von mir erhalten, nicht für den Zweck des Hauskaufs.
Es soll nun zusätzlich ein weiteres zinsfreies Privatdarlehen über 20.000 € von mir,
und ein zinsfreies Privatdarlehen von einer anderen Person über 11.000 € an Ihn ausgegeben werden.
Die Rückzahlung dieser beiden/dieser drei Darlehen soll innerhalb der nächsten 7 Jahre erfolgen.
Die Insolvenz läuft noch 5 Jahre.
- Fällt bei dieser Darlehenshöhe Schenkungssteuer für Ihn an?
- Könnte hier ein fiktiver Zinssatz von 5,5% anfallen?
- Auf was berechnet sich ggf. anschließend die Schenkungssteuer? Nur auf den Darlehensbetrag, Darlehensbetrag + ggf. fiktive Zinsen, oder nur die fiktiven Zinsen?
- Was und zu welchem Prozentsatz muss durch Ihn ggf. versteuert werden?
- Wären diese Dahrlehen in der Privatinsolvenz überhaupt möglich?
- Könnten diese privaten Darlehensverträge Auswirkungen auf die Restschuldbefreiung haben?
Die gekaufte Immobilie überlasse ich Ihm anschließend unentgeltlich/mietfrei (also zur Leihe?) zum wohnen, alle anfallenden Betriebskosten/Nebenkosten und Versicherungen werden/müssen vorerst von mir getragen werden. Diese sollen natürlich ebenfalls zurückbezahlt werden.
- Müsste ich in der Einkommensteuererklärung irgendetwas beachten?
- Habe ich Punkte vergessen, die evtl. noch zu berücksichtigen wären?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
17:12 Uhr
Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Leider bin ich aus berufsrechtlichen Gründen daran gehindert, Ihre Fragen in Bezug auf die Privatinsolvenz zu beantworten. Hierbei handelt es sich um Rechtsberatung, die ich nicht erbringen darf. Diese Fragen sollte Ihr Bekannter durch einen auf Insolvenzrecht spezialisierten Rechtsanwalt klären lassen.
Schenkungssteuer ist in der von Ihnen beschriebenen Konstellation auf zwei Sachverhalte möglich:
1. Zinsfreie Darlehensgewährung
Dazu ist ein fiktiver Zins von 5,5% anzusetzen.
Bei einer Darlehenssumme von insgesamt 23.500 € von Ihnen und einer Rückzahlung nach 7 Jahre liegt die Zinssumme bei der für Ihren Bekannten ungünstigen Berechnung bei 10 ...
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