Zinsen aus Unfallversicherung steuerpflichtig?
Gefragt am 17.01.201411:16 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3243
Sehr geehrte Damen und Herren,
von einer privaten Unfallversicherung habe ich eine Invaliditätsentschädigung erhalten. Der Gutachter hatte einen Invaliditätsgrad von 70% festgestellt, die Versicherung aber nur 30% der versicherten Summe ausbezahlt mit der Begründung, es handele sich hier um einen vorläufig festgestellter Grad der Invalidität, die endgültige Festsetzung sei einem abschließenden Gutachten drei Jahre nach dem Unfall vorbehalten. Dieses abschließende Gutachten hat den Invaliditätsgrad des ersten Gutachtens bestätigt und die noch ausstehenden 40% der versicherten Summe wurden ausbezahlt.
Gemäß den Vertragsbestimmungen wurden zusätzlich Zinsen für die 40% der zunächst zurückbehaltenen Versicherungssumme bezahlt, also vom Zeitpunkt der Vorlage des ersten Gutachtens bis zur endgültigen Auszahlung.
Hierzu habe ich folgende Fragen:
1) Muss ich die Zinsen versteuern und wenn ja unter welchem Punkt der Steuererklärung?
2) Nach allem, was ich gehört habe, sind auf die eigentliche Invaliditätsentschädigung keine Steuern zu entrichten. Ist das korrekt?
Vielen Dank für die Beantworung meiner Fragen!
Mit freundlichen Grüßen
11:16 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung sind steuerfrei, soweit es sich um Schadenersatz für körperliche Beeinträchtigungen handelt (z ...
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