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Wohneigentum - Darlehen: Besteuerung Schweiz vs. Deutschland

Gefragt am 26.08.2009
17:24 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 6966 | Bewertung 3/5

 

Ich bin Deutscher und wohne & arbeite seit mehr als 7 Jahren in der Schweiz, habe also die Niederlassungsbewilligung (C) und bezahle dementsprechend ordentliche Steuern nach Schweizer Recht.

Ich möchte nun eine Immobilie in Deutschland erwerben, die ich auch selbst bewohnen werde - zumindest an den Wochenenden. Meine Fragen in diesem Zusammenhang sind folgende:

1. Wenn ich ein Darlehen bei einer Deutschen Bank aufnehme, wie wirkt sich dies auf meine Schweizer Steuererklärung bzw. Steuerzahlungen aus? Gibt es steuerliche Unterschiede, je nachdem ob ich das Darlehen bei einer Deutschen oder einer Schweizer Bank aufnehme?

- Wie wirkt sich der Besitz einer Immobilie in Deutschland auf meine Schweizer Steuererklärung aus? Gibt es Unterschiede, je nach dem wie ich diese Immobilie nutze (Eigennutzung / Leerstand / Vermietung)?

- Wäre es steuerlich vorteilhafter, den Hauptwohnsitz nach Deutschland zu verlegen und als Grenzgänger in Deutschland Steuern zu bezahlen? Inwieweit liessen sich dann Reise- und Übernachtungskosten zu/an meinem Arbeitsort in der Schweiz steuerlich geltend machen? D.h. kann ich einen "Zweitwohnsitz" an meinem Arbeitsort in der Schweiz haben und steuerlich absetzen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 26.08.2009
17:24 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 27.08.2009
08:12 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 27.08.2009 08:12 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 6966 | Bewertung 3/5

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Zunächst möchte ich auf die Thematik Grenzgänger eingehen. Die Grenzgängereigenschaft gem. dem DBA Schweiz ist ausschließlich davon abhängig, dass ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsort in dem anderen Staat hat und von dort aus regelmäßig zu seinem Wohnsitz zurückkehrt (Art. 15a Abs. 2 DBA/Schweiz). Sie müssen also in Deutschland Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt haben und rgelmässig an Ihren Wohnsitzort zurückkehren. Dabei ist es unschädlich, wenn Sie an bis zu 60 Arbeitstagen im Jahr nicht an Ihren Wohnsitz zurückkehren ...



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