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wie anmelden: Photovoltaik und noch zwei andere Gewerbe

Gefragt am 01.07.2011
19:57 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5050 | Bewertung 5/5

 

Hallo,

ich brauche einen Rat bezüglich der Aufteilung bzw. Anmeldung meiner "Unternehmen".

Folgende Situation:
- Ich selber bin Hauptberuflich Arbeitnehmer.
- Ich arbeite Nebenberuflich als Vermögensberater mit Kleinunternehmerregelung (max. Umsatz 2000,-EUR p.a.)
- meine Frau betreibt ein Nagelstudio, das ich aber auf meinen Namen angemeldet habe (gleiche Kleinunternehmerregelung, Umsatz ca. 5000,-EUR p.a.)
- dies hat zwei Gründe: 1) kann dann meine Frau bei mir in der Familienversicherung krankenversichert bleiben und 2) mach ich ja auch die "Buchführung", usw. bin also in dem Sinne der "Unternehmer" von uns beiden.

Die Frage ist nun:
Ich will jetzt eine Photovoltaikanlage installieren. Das läuft ja üblicherweise mit Umsatzsteuer und verträgt sich also nicht mit der Kleinunternehmerregelung.
Das Nagelstudio in der vorhandenen Grössenordnung mit USt zu betreiben ist aus Kostengründen auch nicht sinnvoll.

Was ist nun die beste Lösung?
Alles so lassen wie es ist und die PV-Anlage mit USt auf meine Frau laufen lassen?
Das Nagelstudio auf meine Frau umschreiben und die PV auf mich laufen lassen (die Vermögensberatung ist meines Wissen Ja Einnahmenseitig sowieso USt-frei?)?

Vielen Dank für ihre Rückmeldung.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 01.07.2011
19:57 Uhr
StB Manuela Ponikwar StB Manuela Ponikwar Beantwortet am 03.07.2011
13:51 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 03.07.2011 13:51 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5050 | Bewertung 5/5

Antwort von StB Manuela Ponikwar (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrter Ratsuchender,

Danke für Ihre Anfrage, welche ich im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung des gebotenen Honorars wie folgt beantworten möchte:

1)
Grundsätzlich möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Anmeldung der Tätigkeit Ihrer Frau in Ihrem Namen Betrug ist.
Inwieweit dies gewerberechtlich oder zivilrechtlich tatsächlich Rechtsfolgen haben kann, kann ich Ihnen nicht beantworten.

Allerdings ist die Beurteilung im Steuerrecht völlig unabhängig von der gewerberechtlichen Beurteilung, d.h. grundsätzlich erzielt Ihrer Frau mit einer nachhaltigen Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht Einkünfte. Umsatz- und ertragsteuerlich ist damit Sie die Unternehmerin, denn Sie führt die für das Unternehmen spezifischen Tätigkeiten aus und muss diese versteuern.
Dass Ihre Frau Verwaltungsarbeiten "outgesourced" hat, ändert nicht an Ihrem Status als Unternehmerin ...



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