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Wie verhält sich die Abschreibung

Gefragt am 03.05.2022
17:51 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 631

 

Nach Hauskauf in 2018 mussten wir die Sanierungskosten mit 2% über 50 J.
abschreiben.
(2-Familienhaus 50% Vermietung, 50% Selbstnutzung)
Wenn wir jetzt neue Heizung anschaffen Kosten ca. 30.000 Euro - 30% Förderung,
können wir diese dann wieder sofort in Abzug bringen oder müssen diese Kosten
wieder über 50 Jahre mit 2% ?
Kann ich die Immobilie dann nach 10 J. Steuerfrei veräußern und verfällt dann
die Restlaufzeit der Abschreibung ?
Vielen Dank

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 03.05.2022
17:51 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 03.05.2022
18:03 Uhr

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Beantwortet am 03.05.2022 18:03 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 631

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Die Regelung für die anschaffungsnahen Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG) greift nur für die Aufwendungen innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung.,

Spätere Erhaltungsaufwendungen sind nach den allgemeinen Grundsätzen zu beurteilen, im Regelfall liegen bei einer Heizungserneuerung deswegen sofort abziehbare oder auf Antrag verteilbare Werbungskosten vor, soweit diese auf die steuerpflichtigen Vermietungseinkünfte entfallen ...



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