Wie verhält sich die Abschreibung
Gefragt am 03.05.202217:51 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 839
Nach Hauskauf in 2018 mussten wir die Sanierungskosten mit 2% über 50 J.
abschreiben.
(2-Familienhaus 50% Vermietung, 50% Selbstnutzung)
Wenn wir jetzt neue Heizung anschaffen Kosten ca. 30.000 Euro - 30% Förderung,
können wir diese dann wieder sofort in Abzug bringen oder müssen diese Kosten
wieder über 50 Jahre mit 2% ?
Kann ich die Immobilie dann nach 10 J. Steuerfrei veräußern und verfällt dann
die Restlaufzeit der Abschreibung ?
Vielen Dank
17:51 Uhr
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die Regelung für die anschaffungsnahen Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG) greift nur für die Aufwendungen innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung.,
Spätere Erhaltungsaufwendungen sind nach den allgemeinen Grundsätzen zu beurteilen, im Regelfall liegen bei einer Heizungserneuerung deswegen sofort abziehbare oder auf Antrag verteilbare Werbungskosten vor, soweit diese auf die steuerpflichtigen Vermietungseinkünfte entfallen ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater" Jetzt eigene Frage stellen!