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Was genau zählt zu Sach- und Finanzaufwand

Gefragt am 08.05.2020
23:31 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1241

 

Guten Tag,
Ich bin freiberuflicher Musiker und Musiklehrer und wollte die Soforthilfe es Bundes beantragen.
Folgende Antwort kam vom Amt: „ Wir weisen darauf hin, dass der Liquiditätsengpass ausschließlich den betrieblichen Sach- und Finanzaufwand berücksichtigen darf“

Was genau ist der Sach- und Finanzaufwand für einen Musiker?
Kann ich da Fahrtkosten zur Musikschule (zu 0,3€ je km), Künstlersozialkasse Beitrag, Berufsunfahigkeitsverdicherung oder Rate für Auto geltend machen? Das zählt doch zu meinen Betriebsausgaben, oder?
Auch nutze ich einen Teil meiner Wohnung zum unterrichten, könnte man da auch einen Teil der Miete zu
Den Betriebsausgaben zählen?

Vielen Dank für Ihre Antwort

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 08.05.2020
23:31 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 09.05.2020
06:36 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 09.05.2020 06:36 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1241

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Guten Morgen und vielen Dank für Ihre ANfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworten möchte.

Grundsätzlich können nur betriebliche Aufwendungen geltend gemacht werden. Dazu gehören auch betriebliche Fahrten mit dem privaten Pkw, die dann mit 0,30 EUR/Km geltend gemacht werden können. Hier sollten aber sorgfältige Aufzeichnungen vorgenommen werden (Fahrtenbuch über die drei Monate), damit diese Fahrten auch später nachgewiesen werden können ...



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