Warenbestandsübernahme - Einzelunternehmer in UG -
Gefragt am 05.02.202023:59 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1104
Guten Tag,
ich bin seit einigen Jahren als Einzelunternehmer(mit Kleinunternehmerregelung) im Handel speziell Online-Handel tätig. Nun bin ich gerade in der Gründung einer UG und möchte natürlich meine Ware miteinbringen. Die Einzelunternehmerschaft werde ich dann abmelden.
Nun meine Frage nach dem Wie?
Verkaufe ich meiner UG die Waren zum Einkaufspreis als Einzelunternehmer?
Ich habe sonst keine Güter oder Anlagen als Einzelunternehmer. Das heißt ich würde alles miteinbringen.
Wie löst man das am besten?
Viele Grüße und vielen Dank!
23:59 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Guten Morgen,
grundsätzlich wäre auch eine Sacheinlage (Sachgründung) in die UG möglich. Hier kommt es aber in der Praxis häufiger zu Problemen bei der Bewertung bzw. dem Wertnachweis und damit zu einer Nichtanerkennung durch das zuständige Amtsgericht, bei dem die UG ins Handelsregister eingetragen werden soll ...
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