Vorsteuerabzug bei Anwaltskosten - Einzelunternehmen oder Privatperson
Gefragt am 18.02.201622:07 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2251
Sehr geehrte Damen und Herren.
Ich bitte um eine Auskunft zu folgendem Sachverhalt:
Mein Mann und ich besitzen hälftig ein Grundstück/Haus. Mein Mann ist Einzelunternehmer und betreibt einen Hotelbetrieb. 25% der Wohnfläche nutzen wir privat, 75% der Fläche umfasst den Hotelbetrieb.
Nun wurden wir beide von unserem Nachbarn wg. einer nachbarschaftlichen Streitigkeit (Zaunbau/Wegerecht über unseren Gästeparkplatz) verklagt.
Uns ist nun nicht klar, wie wir mit den anfallenden Ausgaben umgehen sollen:
1. Ist mein Mann nun als privater Grundstückseigentümer verklagt worden oder als Geschäftsinhaber oder macht das keinen Unterschied?
2. Wie ist mit den anfallenden Kosten als Betriebsausgabe und insbesondere mit der Vorsteuer? Kann diese anteilig "gezogen" werden? Dies ist insb. wichtig, da der Kläger bereits Kosten von unserem Anwalt übernehmen musste und nun die Vorsteuer nicht zahlen will, da er meint, dass wir vorsteuerabzugsberechtigt wären.
3. Was müsste in diesem Fall bei der Rechnungsstellung (Rechnungsempfänger?) berücksichtigt werden?
Über eine Antwort freue ich mich.
MfG.
22:07 Uhr
Antwort von Ralph J. Schnaars (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
sehr geehrter Fragesteller,
so wie ich den Vorgang interpretieren würde, hat der Nachbar sich an
der Belästigung durch die Hotelgäste gestört und deshalb geklagt.
Somit würde dieser Vorgang komplett in den Bereich des Hotels fallen ...
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