Vertikaler Verlustausgleich
Gefragt am 20.08.200914:29 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3671
Beim vertikalen Verlustausgleich werden Verluste mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten verrechnet.So steht es in den Steuerannalen.
Meine Frage : Kann ich meine privaten Verluste aus Veräußerungsgeschäften (Aktienverlust) mit Einkünften aus
Vermietung und Verpachtung verrechnen,Gewerbebetrieb,nicht-
selbständiger Arbeit etc.?
14:29 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Nein, dass geht leider nicht und zwar bei folgenden Einkunftsarten:
Verluste aus gewerblicher Tierzucht oder gewerblicher Tierhaltung,
aus Termingeschäften im gewerblichen Bereich
aus Leistungen im Sinne des § 22 Nr ...
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