Versteuerung von Werbeeinnahmen aus Werbepakete
Gefragt am 12.12.201514:58 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3319
Ich habe im Internet bei Getprofitadz mehrere $25 Ad Packs (Werbepakete) gekauft.
Der Anschaffungspreis dieser Pakete ist eine Investition, die nie wieder zurückgezahlt wird.
Für die Ad Packs werden lebenslange Werbeeinnahmen erzielt, die GetprofitAdz nach einem Verteilungsschlüssel stündlich an die AD Pack-Besitzer verteilt.
Bei der Verteilung der Einnahmen werden in einer sogenannten Current Balance Liste die Einnahmen nach Earning Balance (auszahlbare Einnahmen) und Re-purchase Balance (in neue Ad Packs zu investierende Einnahmen) aufgeteilt.
Die auszahlbaren Einnahmen werden von mir wiederum in die Cash Balance umgebucht und für die spätere Auszahlung auf einem Konto bei der 2Pax4You - Bank in Amerika gebucht.
Da ich bereits ein Gewebe für Ferienhausvermietungen und Photovoltaik-Einnahmen habe, soll die Abrechnung der Werbeeinnahmen auch hierüber erfolgen.
Hierzu habe ich folgende steuerrelevante Fragen:
1. Muss ich für die neue Einnahmenquelle auch ein Gewerbe zu meinem anderen Gewerbe anmelden
2. Kann ich eine Gewinn- und Verlustrechnung mit den 3 Einnahmequellen (Ferienhausvermietung, Photovoltaik und Werbepakete) erstellen
3. Welche Einnahmen aus den Ad-Packs sind zu versteuern (nur Earning oder auch Re-purchase Balance)
4. Sind die Kosten für die 25$ Ad Packs und evtl auch die für die Re-purchase Packs als Werbekosten (Aufwand) zu buchen
5. Kann ich im Falle eines Zusammenbruchs der Firma Getprofitadz meine Investionen und die noch nicht auf die Bank gebuchten Einnahmen in der EÜR als Verlust buchen.
14:58 Uhr
Antwort von Ralph J. Schnaars (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Sehr geehrter Fragesteller,
hier die Antworten zu Ihren Fragen
1) Ja. Sofern Sie Gewinne von mehr als EUR 24.500 im Jahr erwarten, sollten Sie Ihre gewerblichen Tätigkeiten trennen, um jeweils den Gewerbesteuer-Freibetrag ausnutzen zu können. Hierfür sind dann einzelne Gewerbeanmeldungen nötig. Wenn die Gewinne „weit“ unter EUR 24 ...
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