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Versteuerung von DW bei VErlegung des Firmensitzes und Beibehaltung des Wohnorts

Gefragt am 13.08.2013
12:34 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2789

 

Folgender Sachverhalt:
- Firma schliesst den Standort mit dem bisherigen Firmensitz
- Neuer Firmensitz wird ein bereits bestehender Standort
- Angestellter Mit- Geschäftsführer mit Dienstwagen
- Aufgrund starker internationaler Aktivitäten und weiterer Standorte im Ausland viel auf Reise, ansonsten im Home Office tätig.
- DW Versteuerung Stand Heute erfolgt über 1% Regelung auf die alte Geschätsadresse mit Mindestzahl = 3 Arbeitstage pro Monat verrechnet.
Fragestellung:
- Mit welcher Abrechnungslösung kann die Belastung bei der DW- Versteuerung im angemessenen Rahmen gehalten werden, unter Berücksichtigung von:
- Wie bisher auch arbeiten vom Home Office oder auf Dienstreise zu anderen Standorten / Zulieferern / Kunden
- Anwesenheit am neuen Firmensitz ca. 1 x im Monat
- Reise zum neuen Standort wird aufgrund der Entfernung mit dem Flugzeug zurückgelegt, nicht mit dem DW
- sehr hoher prozentualer Privatnutzen des DW (gut 90%)
Konkretes Berechnungsbeispiel:
- DW BLP 38 TE
- Entfernungskm heute 25 km
- Entfernungskm zum neuen Standort 570 km
Folgende Varianten wurden bereits angedacht - welche gibt es noch, welche davon sind überhaupt nur plausibel darstellbar, welche davon machen finanziell einfach keinen Sinn?
- Zweitwohnsitz am neuen Standort nehmen - geht das steuerlich wirksam mit nachweislich geringer Anwesenheit vor Ort
- Formale Verlegung des Dienstsitzes in einen angemieteten Arbeitsraum beim Wohnort - verträglich mit Position als GF?
- Fahrtenbuch statt 1% Regelung -ist das bei dem hohen Privat KM Anteil wirklich günstiger?
- Welche weiteren Möglichkeiten gibt es?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 13.08.2013
12:34 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 19.08.2013
09:26 Uhr

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Beantwortet am 19.08.2013 09:26 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2789

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Für die Beantwortung Ihrer Frage muss ich zunächst eine Sache klarstellen.

Die steuerliche Behandlung eines Dienstwagens umfasst zwei Aspekte:
1. Sie versteuern pauschal 1% des Listenpreises, um den geldwerten Vorteil aus der Überlassung des Wagens, der ja einen Gehaltsbestandteil darstellt, zu erfassen (sofern Sie nicht zur Fahrtenbuchlösung optieren).
2. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind entweder 0,03% des Listenpreises bei täglicher Fahrt bzw ...



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