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Verpflegungspauschale

Gefragt am 19.02.2012
21:54 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3528

 

Guten Abend,
ich habe folgende Situation:
Ich komme aus Köln, wohne zurzeit vier Tage /Woche in einem Hotel in Frankfurt.
Mein Arbeitsgeber hat in den ersten drei Monaten die Verpflegungspauschale (24 Euro) gezahlt, ab den vierten Monat wird auf Grund der Unternehmensrechtlichen nicht mehr gezahlt.
Das Hotelzimmer wird von dem Arbeitsgeber ohne Frühstück gebucht. In dem Hotelzimmer gibt es kein Kühlschrank und keine Möglichkeit das Essen vorzubereiten.
Meine Frage ist, sind die einstehende Kosten als eine Verpflegungspauschale oder als tatsätzliche Kosten steuerlich absetzbar?
Danke

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 19.02.2012
21:54 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 20.02.2012
20:57 Uhr

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Beantwortet am 20.02.2012 20:57 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3528

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Leider können Sie in Ihrer Steuererklärung ab dem vierten Monat weder die Pauschale noch höhere Kosten für die Essenszubereitung ansetzen ...



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