Verpflegungspauschale
Gefragt am 19.02.201221:54 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3706
Guten Abend,
ich habe folgende Situation:
Ich komme aus Köln, wohne zurzeit vier Tage /Woche in einem Hotel in Frankfurt.
Mein Arbeitsgeber hat in den ersten drei Monaten die Verpflegungspauschale (24 Euro) gezahlt, ab den vierten Monat wird auf Grund der Unternehmensrechtlichen nicht mehr gezahlt.
Das Hotelzimmer wird von dem Arbeitsgeber ohne Frühstück gebucht. In dem Hotelzimmer gibt es kein Kühlschrank und keine Möglichkeit das Essen vorzubereiten.
Meine Frage ist, sind die einstehende Kosten als eine Verpflegungspauschale oder als tatsätzliche Kosten steuerlich absetzbar?
Danke
21:54 Uhr
Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Leider können Sie in Ihrer Steuererklärung ab dem vierten Monat weder die Pauschale noch höhere Kosten für die Essenszubereitung ansetzen ...
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