Vermögensverwaltende GmbH Unternehmensgegenstand
Gefragt am 22.12.202016:29 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3290
Guten Tag,
ich plane Anfang nächsten Jahres eine neue Firma (GmbH) zu gründen. Aktuell bin ich noch unsicher bezüglich des richtigen Unternehmensgegenstandes. Im Folgenden beschreibe ich den Zweck der Unternehmung und hoffe Sie können mir anhand dieser Informationen die offenen Fragen beantworten.
• Gründung einer Vermögensverwaltenden GmbH
• Meine bestehende UG wird an die GmbH überschrieben (GmbH wird Gesellschafter der UG). Ziel soll es sein, dass die UG Ihren Gewinn mit niedrigem Steuersatz (ca. 1,5%) in die GmbH transferieren kann.
• Die Vermögensverwaltende GmbH wird nicht operativ tätig (schreibt keine Rechnungen).
• In der Vermögensverwaltenden GmbH werden Aktien für die langfristige Anlage (Veräußerung mit ca. 1,5% Steuern) gekauft sowie kurzfristig mit Derivaten spekuliert.
Geplanter Unternehmensgegenstand: Die Verwaltung von eigenem Vermögen sowie das Halten von Beteiligungen und der Erwerb sowie die Veräußerung von Wertpapieren und Derivaten.
Folgende Fragen habe ich zu dieser Thematik:
1: Ist dieser Unternehmensgegenstand ausreichend für den oben genannten Sachverhalt.
2: Ergeben sich aus dem Unternehmensgegenstand irgendwelche Fallstricke auf, welche geachtet werden, sollte?
3: Sollte der Unternehmensgegenstand aufgrund Ihrer Erfahrung noch erweitert werden?
4: Kann die angestrebte niedrige Besteuerung beim Transferieren von Unternehmensgewinnen sowie bei Veräußerung von langfristig gehalten Aktienbeteiligungen so erreicht werden?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Mit freundlichen Grüßen
16:29 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Ihre Frage beantworte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung.
Zu 1.) Der Unternehmensgegenstand ist aus meiner Sicht ausreichend beschrieben. Ergänzungen müssen hier aus meiner Sicht nicht vorgenommen werden. Sollten später andere „Tätigkeiten“ dazu kommen, kann man dieses immer noch ergänzen ...
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