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Vermeidung einer GmbH Betriebsaufspaltung an privater Immobilie

Gefragt am 24.08.2021
21:31 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 879

 

Guten Tag,

es geht um das Thema Betriebsaufspaltung bei einer GmbH. Was ja zur Aufdeckung der stillen Reserven führen würde, die dann versteuert werden müssten!!! Diese möchte ich unbedingt vermeiden!

Ich habe zusammen mit meiner Frau eine große Wohnimmobilie in der From einer eigens dafür gegründeten GbR gekauft.
Wir beide sind jeweils zu 50% / 50% an der GbR beteiligt und können nur einstimmig Entscheidungen treffen.
Dies ist wichtig, da mit auch noch 3 weitere GmbHs gehören.

- Eine Holding GmbH von der ich alleine 100% der Anteile halte und Geschäftsführender Gesellschafter bin.
- Eine Tochter GmbH (Grundbesitz GmbH) von der die Holding alleine 100% der Anteile hält und von der ich Geschäftsführer bin.
- Eine Tochter GmbH (Operative GmbH) von der die Holding alleine 100% der Anteile hält und von der ich Geschäftsführer bin.

Alle 3 GmbHs sollen ihren Hauptfirmensitz bei mir Zuhause bekommen. Dafür haben wir zwischen der GbR und der Operativen GmbH (hier wird das ganze Geld drin verdient.) einen Gewerbe-Mietvertrag erstellt. Die Operative GmbH darf auch Untervermieten.

Durch den Deckmantel der GbR wurde die Sachliche und Personelle Verflechtung die zwingend zu einer Betirebsaufspaltung später mal führen könnte umschifft...

Wir haben privat ein Berliner Testament, welches jeden von uns im Todesfall zum Alleinerben machen würde.


Jetzt zu meiner Frage:
Wie verhält es sich aber mit der Holding GmbH (Eigentümerin der Operativen GmbH) an dieser Adresse!?
Wenn ich jetzt sterben würde, würden ja 100% der Holding Anteile auf meine Frau übergehen.

Die GbR würde magels Nachfolger aufgelöst werden und die Immobilie würde doch dann in den Privatbesitz meiner Frau übergehen!? Oder?
Aber Genau in der Sekunde würde es ja zu einer unentgeltlichen Überlassung der Räumlichkeiten von meiner Frau als Eigentümerin an Holding GmbH kommen, von der meine Frau ja dann 100% der Anteile hält!

Das würde ja dann wenn man mal das Objekt verkaufen möchte, zwangsweise zu einer Betriebsaufspaltung führen. Oder nicht?

Meine Idee war jetzt, dass ich einfach 2 eigenständige Untermietverträge zwischen der Operativen GmbH als Vermieter und der Immobilien und Holding GmbH mit einen sehr kleinen Mietzins für die Zeitweise überlassung eines Arbeitsplatzes als All-in-One Miete (also mit Internet PC Strom usw.) abschließen möchte.

Ist das alles so richtig ausgeführt, oder habe ich hier einen Denkfehler irgendwo drin? Oder brauche ich das gar nicht, weil die GbR auch nach meinen Tode von meiner Frau einfach als Alleinerbin fortgeführt werden könnte?

Besten Dank für Ihr Mühen.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 24.08.2021
21:31 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 25.08.2021
07:40 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 25.08.2021 07:40 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 879

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Guten Morgen und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.

Gerne gebe ich Ihnen auch im Hinblick auf das ausgelobte Honorar folgende Rückmeldung. Bitte beachten Sie, dass ich nur einen Teil des Honorars erhalte und daher keine ausführliche Beratung möglich ist.

Die Betriebsaufspaltung würde dann entstehen, wenn Sie versterben und Ihre Frau die Anteile an der GbR sowie an den GmbH´s erben würde. In dem Fall hat Sie ab dem Zeitpunkt sowohl im Besitzunternehmen (Immobilie) als auch im Betriebsunternehmen (Holding und darüber mittelbar in den anderen beiden GmbH´s) die Entscheidungsgewalt ...



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