Veräußerungsgewinn
Gefragt am 08.01.202117:31 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 955
Hallo,
unsere beiden Söhne besitzen eine Eigentumswohnung zu gleichen Teilen.
Ein Sohn ist seit dem Kauf (Notarvertrag vom (21.06.2012) bis heute dort mit Hauptwohnsitz
gemeldet.
Wir die Eltern leben unentgeltlich mit in der Wohnnung.
Es wird nun beabsichtigt, die Wohnung in 2021 zu verkaufen. Zur Frage ob und für wen eine steuerlicher
Veräußerungsgewinn anfällt benötigen wir fachliche Unterstützung.
Besten Dank für Ihre Info
17:31 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Ihre Frage beantworte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung.
Grundsätzlich liegt ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn vor, wenn zwischen Kauf und Verkauf einer Immobilie ein Zeitraum von weniger als 10 Jahren liegt. Eine Ausnahme von der Besteuerung kann dann vorliegen, wenn die Wohnung seit Kauf oder im Jahr der Veräußerung und in den vorangegangenen beiden Jahren zu eigenen Wohnzwecken verwendet wurde.
Damit würde bei Verkauf im Jahr 2021 für den Sohn, der nicht in der Wohnung lebt, auf jeden Fall ein steuerpflichtiger Veräußerungsvorgang vorliegen ...
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