Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater"

Unperfekte Buchführung als Freiberufler - mögliche Konsequenzen?

Gefragt am 24.02.2023
17:07 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 387

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin seit vier Jahren als Freiberuflerin als Beraterin und Therapeutin selbständig und arbeite aktuell meine Buchhaltung, die anfangs noch etwas "chaotisch" war, auf. Ich habe beinahe von Beginn an Rechnungen, die in selbst erstellt habe, mit GoBD-konformen Rechnungsprogrammen erstellt (lediglich die ersten fünf Monate nicht), habe aber empfangene Rechnungen teilweise einfach in der EÜR erfasst, ohne diese ordentlich abzulegen und zu speichern. In den vergangenen beiden Jahren ist dies schon ordentlicher passiert, für die ersten Jahre habe ich nun aber teilweise Eingangsrechnungen als PDFs in Ordnern gespeichert, bei denen das Speicherdatum zwei Jahre nach Erhalt liegt, und habe diese teilweise auch jetzt erst ausgedruckt. Auch die Kontoauszüge für ein Jahr habe ich. Es handelt sich dabei nicht um besonders hohe Beträge, sondern es geht z.b. um die monatlichen Rechnungen durch den Internetanbieter, den Anbieter des Rechnungsprogramms etc.

Ein paar andere, nicht ideale Aspekte meiner Buchhaltung waren zum Beispiel:

- 2019 habe ich teilweise noch Rechnungen mit Steuernummern, die eigentlich einer anderen meiner selbstständigen Tätigkeiten zuzuordnen wären erstellt

- für ein Jahr habe ich die Kontoauszüge erst deutlich später (zwei Jahre) abgespeichert, das Datum ist leider auf den Kontoauszügen vermerkt.

- ich habe Rechnungen mit Leistungszeitraum statt Leistungsdatum erstellt (bin aber bislang nicht umsatzssteuerpflichtig),

- teilweise gab es eine nicht korrekte Trennung meiner Geschäftskonten für die verschiedenen Tätigkeiten,

- in zwei Jahren habe ich meine Haftpflichtversicherung voll als Ausgabe angegeben, obwohl die Privathaftpflicht mit eingerechnet war, dies würde circa 40 Euro "zu viel" pro Jahr bedeuten.

- in meinem Rechnungsprogramm habe ich in zwei Fällen stornierte Rechnungen aus Versehen als "bezahlt" abgehakt - dies lässt sich leider nicht mehr rückgängig machen.

... und noch ein paar Aspekte mehr - leider alles insgesamt etwas "unperfekt". Ich habe jedoch ab Mitte 2019 alle Ausgangsrechnungen korrekt archiviert und habe immer nur Überweisungen erhalten, nie Bareinnahmen gehabt. Die Angaben, die ich in meinen EÜRs gemacht habe, sind korrekt und können durch mich auch durch meine Kontoauszüge nachgewiesen werden. Für die Jahre 2015 und 2016 habe ich in meinen Unterlagen einzelne versehentlich nicht angegebene Einnahmen von 100 und 300 Euro entdeckt, in diesen Jahren war ich jedoch Studentin und lag auch mit den Einnahmen unter dem Grundfreibetrag.

Lange Rede, kurzer Sinn - meine Frage wäre nun: Für mich ist sehr schwer einzuschätzen, welche Konsequenzen aus den beschriebenen Fehlern im Falle einer Prüfung entstehen könnten. Könnten zum Beispiel die zu spät abgespeicherten PDFs / bzw ausgedruckten Dokumente schon zu einer Verwerfung oder Schätzung führen, auch wenn keine falschen Angaben gemacht worden sind? Oder vielleicht eher dazu, dass schlimmstenfalls die Ausgaben nicht einkalkuliert werden dürfen? Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung und Einschätzung freuen!

Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 24.02.2023
17:07 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 24.02.2023
17:20 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 24.02.2023 17:20 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 387

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Die vorliegenden Buchführungsmängel können bei einer Prüfung ggf. zu Hinzuschätzungen führen. Wenn Sie jedoch die dazugehörigen Kontoauszüge haben, alles plausibel und nachvollziehbar ist, ist das Hinzuschätzungsrisiko überschaubar.

Beim Betriebsausgabenabzug stellen sich schon eher die Probleme, da ohne Rechnung in der Regel nicht nachvollziehbar ist, wofür die Zahlung geleistet wurde ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 1 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung