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Umwandlung UG in Freiberuf/ Einzelunternehmen

Gefragt am 21.03.2012
19:15 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 10884

 

Ich habe mit einem Partner eine UG. Ferner bin ich freiberuflich Unternehmensberater. Nun möchte mein Partner aus der UG aussteigen. Büro wurde gerade in eine andere Stadt verlegt (Satzungsänderung müsste wegen Sitzwechsel bei der UG noch gemacht werden). Stammkapital liegt bei 1.700 €. Mehr Vermögen hat die UG nicht. Ich bin Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer.
Nun möchte ich die UG auflösen und alles meiner freiberuflichen Tätigkeit überführen. Ich würde beides miteinander verschmelzen wollen. Ich würde den Firmennamen von der UG weiterführen, nur dass die Bezeichnung "UG" wegfällt und an der Stelle mein Name auftaucht (Vorher: Firmenname UG (haftungsbeschränkt), nachher: Firmenname Unternehmensberatung xy).

Wie ist der kostengünstigste Weg, um die Verschmelzung oder Liquidation UG mit Fortführung als Einzelunternehmer umzusetzen? Was wären die konkreten Schritte bis zur Verschmelzung bzw. Liquidation? Mit welchen Kosten hätte ich zu rechnen (Notar, Steuerberater...)?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 21.03.2012
19:15 Uhr
RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl Beantwortet am 22.03.2012
14:38 Uhr

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Beantwortet am 22.03.2012 14:38 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 10884

Antwort von RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Die Beantwortung erfolgt gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung.
Hinzufügen, Weglassen oder Änderung der Angaben, Zweideutigkeiten bzw. Fehlerhaftigkeit der Sachverhaltsangaben können das steuerrechtliche Ergebnis ändern.

1)
Grundsätzlich ist die Verschmelzung einer GmbH, auch einer UG, auf eine natürliche Person möglich.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie Alleingesellschafter des übertragenden Rechtsträgers, sprich der UG, sind.
Somit müsste als erstes eine notarielle Beurkundung der Übertragung der Anteile Ihres Partners auf Sie erfolgen ...



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