Umwandlung GmbH in Einzelfirma
Gefragt am 28.06.201114:39 Uhr | Einsatz: € 80,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 18735
Situation:
ich bin gesch. führer der gmbh, j.umsatz um 400keur, wir haben keine gewinne, zahlen keine körpersch.steuer und auch keine gewerbesteuer.
ich bin auch gesellschafter mit 49% und person2 51%. laut notar würde person2 seine anteile an mich abtreten und in der gleichen notarsitzung die gmbh aufgelöst werden. das registergericht führt das durch und das FA bekommt bescheid.
Fragen: kommen mit dem ende der gmbh (bilanzierung) oder mit dem aufleben der Einzelfirma (EÜ rechnung) auf meinem namen kosten seitens des FA auf mich oder die gmbh zu?
Wie ist es mit dem Zeitpunkt, ist es vorteilhaft die umwandlung noch im 1. hj durchzuführen?
Für rückfragen stehe ich gerne zu verfügung.
Danke
14:39 Uhr
Antwort von StB Manuela Ponikwar (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Sehr geehrter Ratsuchender,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage, welche ich im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung des gebotenen Honorars wie folgt beantworten möchten.
1) Allgemeines
Bei der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in ein Einzelunternehmen handelt es sich um eine Echte Umwandlung im Sinne der §§3 bis 9, 18 UmwStG.
Die Kapitalgesellschaft wird dabei auf Sie als natürliche Person verschmolzen, wenn Sie der alleinige Geschäftsführer sind (was Sie nach Übertragung der Anteile im 1. Schritt sind).
Es handelt sich dann um eine Verschmelzung durch Aufnahme, für die ein notarieller Verschmelzungsvertrag erforderlich ist. Da Sie beide Seiten (GmbH und EU) vertreten, ist zudem eine Befreiung von §181 BGB erforderlich.
2) Behandlung bei der GmbH
Ich unterstelle für die steuerliche Beurteilung, dass das Vermögen der GmbH in Ihrem Einzelunternehmen Betriebsvermögen werden soll, da Sie das Unternehmen so fortführen wollen.
Dabei muss die GmbH gem. §3 Abs ...
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