Umfirmierung der UG haftungsbeschränkt und Einbringung einer Marke
Gefragt am 15.04.201318:33 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4897
Guten Tag,
ich habe vor ca. 2 Jahren eine UG (haftungsbeschränkt) mit dem gesetzlichen Musterprotokoll gegründet. Daneben betreibe ich schon seit mehreren Jahren eine Einzelfirma, die mit einem prägnanten Markennamen (eingetragen im Markenregister) versehen ist. Meine Fragen lauten wie folgt:
1. Ist es möglich, den Markennamen (aus der Einzelunternehmung) für die UG zu übernehmen, also den bisherigen Namen der UG zu ändern ohne dass andere Bestandteile (Kapital etc.) berührt werden? Wenn das funktioniert, wie ist dabei vorzugehen?
2. Den Markennamen habe ich seinerzeit inkl. Domain und damals schon existierender Schutzrechte käuflich erworben. Ist es möglich, den Wert dieser Marke als "Sacheinlage" einzubringen und wie ist dabei vorzugehen?
Besten Dank für die Antworten.
18:33 Uhr
Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
1. Sie können den Namen der UG jederzeit ändern. Dazu müssen Sie den Gesellschaftsvertrag per Gesellschafterbeschluss ändern und den neuen Namen dort eintragen lassen. Anschließend müssen Sie die Änderung beim Handelsregister anmelden ...
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