UG und Co. KG
Gefragt am 27.01.202215:17 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 760
Guten Tag,
wir haben eine UG&Co.KG mein MAnn und ich.
aktuell eine KFZ WErkstatt, eine Gewerbe ist angemeldet. wir leben aktuell von Privatentnahmen.... eine Onso durch Fremdantrag 2018 ( mein Mann), meine Privat Inso läuft seit Dez 21 ( wegen selbstsschuldnerischer Bürgschaft). auch.
ich möchte jetzt freiberuflich in einem Bio Lebensmittel laden arbeiten.
wie kann das aussehen, Vertrag mit der Firma, welcher Art.? ist das legal?
danke für IHre umfangreiche DArstellung mfg
15:17 Uhr
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Bei einer UG können Sie keine Privatentnahmen tätigen, wenn Sie dort Geld entnehmen, handelt es sich steuerrechtlich um eine verdeckte Gewinnausschüttung, für die die UG Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer anmelden und abführen muss, Sie erzielen in der Regel Einkünfte aus Kapitalvermögen ...
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