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Übernahme Leasing-PKW

Gefragt am 02.12.2009
18:09 Uhr | Einsatz: € 90,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 6723 | Bewertung 5/5

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Beratung in einer Frage zum Ankauf (Übernahme) meines derzeitigen Leasingfahrzeuges.

Hier meine Ausgangssituation: Ich bin als Arzt angestellt und freiberuflich als Gutachter tätig. 1/2006 Leasing eines Autos (Listenpreis: 24970) mit
5000 Euro Sonderzahlung, monatl. Leasingrate 196,72 (ab 15.12.06: 201,86) Euro.
Als Betriebsvermögen deklariert und steuerlich nach der 1%-Regelung behandelt.
Anfangs lag die betriebliche Nutzung deutlich über 50 Prozent, mittlerweile hat der
betriebliche Anteil soweit abgenommen, dass ich unter 50 Prozent geraten kann (ist
durch mich steuerbar). Ich führe derzeit kein Fahrtenbuch (nur im 1. Jahr zum Nachweis
der über 50% liegenden betrieblich veranlassten Fahrten.

Der Leasingvertrag läuft nach 36 Monaten zum 8.1.10 aus, der Leasinggeber hat mir
ein Angebot gemacht, den PKW für 9600 Euro (incl. MwSt) zu übernehmen (=kaufen).
Das Angebot möchte ich eigentlich nutzen.

Meine Fragen:

1. Wenn ich den Wagen im Betriebsvermögen belasse – wie werden die Übernahme-
kosten steuerlich abgesetzt (bisher ja Leasingrate voll abgesetzt und alle Autokosten, Privatanteil über 1%-Regelung als Betriebseinnahme)?

2. Kann ich den PKW auch privat kaufen bzw. ins Privatvermögen überführen – wie muss ich diese Überführung steuerlich abwickeln und wie würde sich das finanziell
für mich auswirken?

Vielen Dank schon einmal für Ihre Hilfe und ich hoffe bald von Ihnen zu hören.


Mit freundlichen Grüßen

M.S.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 02.12.2009
18:09 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 02.12.2009
19:17 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 02.12.2009 19:17 Uhr | Einsatz: € 90,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 6723 | Bewertung 5/5

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Als Freiberufler sind Sie nicht buchführungspflichtig und können den Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben berechnen. Dies ist wichtig für die Ermittlung der privaten PKW-Nutzung.

Im Gegensatz zur bilanziellen Gewinnermittlung kann das Fahrzeug nur dann im Betriebsvermögen geführt werden, wenn die betriebliche Nutzung über 50% beträgt. Eine Berücksichtigung der Aufwendungen als Betriebsausgabe ist nicht direkt möglich, wenn die Nutzung unter 50% beträgt (sog. gewillkürtes Betriebsvermögen). Dieses ist bei einer Einnahme-Überschuss-Rechnung nicht zulässig ...



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