Treuhandkonten buchen
Gefragt am 16.11.201114:40 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 7158
Guten Tag,
wir haben einen Kredit aufgenommen, der richtigerweise ja in dert Passiva als Verbindlichkeit erscheint und gebucht wird. Der Betrag ist zum Teil aber auf ein Treuhandkonto bei einem Rechtsanwalt gezahlt worden, auf dessen Namen das Konto auch geführt wird. Ist es richtig, daß dieses Treuhandkonto bei uns in der Buchhaltung als Forderung gebucht werden muss? uUnd wenn ja, auf welchem Konto muss ich dies denn buchen? Wenn ich fals liege, wäre ich dankbar, wenn Sie mir eine Info geben könnten, wie ich dieses Treuhandkonto zu behandeln habe.
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
14:40 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Soweit der Darlehensbetrag auf das Treuhand-oder Anderkonto des Rechtsanwalts gezahlt wurde, müssen Sie dieses Konto als Forderung in Ihrer Buchführung behandeln ...
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