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Strafzettel/Bußgeld steuerlich absetzbar?!

Gefragt am 14.01.2011
15:30 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 8577

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut den Informationen die ich bisher bekommen habe sind Strafzettel bzw. Bußgelder als Privatentnahme zu verrechnen (als Unternehmer).

Aber wie verhält es sich den, wenn z. B. ein anderes Unternehmen (Unternehmen B) für die Strafzettel/Bußgelder aufkommt und für die Leistung eine Rechnung ausstellt.

Kurz gesagt: Unternehmen A bekommt ein Bußgeld. Unternehmen B begleicht das Bußgeld und stellt für das Unternehmen A eine Rechnung für die Dienstleistung aus.

Nun meine Fragen:

1. Kann Unternehmen B das zu zahlende Bußgeld als Ausgabe buchen?
2. Kann Unternehmen A die vom Unternhemen B erhaltene Rechnung komplett steuerlich als Ausgabe absetzen?
3. Ist eine derartige Dienstleistung des Unternehmens B überhaupt möglich oder ist das ganze als Steuerhinterziehung (bzw. Beihilfe zur Steuerhinterziehung) zu betrachten?
4. Wie verhält es sich, wenn der Sitz des Unternehmens B im Ausland ist?

Wäre für eine ausführliche Antwort sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 14.01.2011
15:30 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 14.01.2011
17:09 Uhr

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Beantwortet am 14.01.2011 17:09 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 8577

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Das Unternehmen B kann die Bußgelder aufgrund § 4 Abs. 5 Nr. 8 EStG bzw. § 10 Abs. 3 KStG nicht als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen. Dies ist unabhängig davon, ob das Unternehmen selbst Adressat des Bußgeldes ist. Darüber hinaus stellen sich Fragen einer verdeckten Gewinnausschüttung, sofern eine Kapitalgesellschaft vorliegt ...



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