Steuerschätzung in Folge
Gefragt am 16.09.200914:50 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4697
Hallo , ich habe für 2006 und 2007
eine Einkommenssteuer und Umsatzsteuerschätzung (realistisch)bekommen wegen Nichtabgabe von Steuererklärung und Jahresabschluss(Bilanz).Aufgrund von Datenverlust konnte das noch nicht nachgearbeitet werden. Ab 01.01.2008 wurden wieder aktuelle Daten erstellt. Meine Frage: Muß ich die Jahre nachreichen oder kann ich jetzt eine Erklärung für 2008 erstellen ,was aber mit der Eröffnungsbilanz ?
Oder wäre es auch möglich ab 01.01.2008 auf EÜR zu wechseln da die Umsätze und Gewinn recht gering sind (60.000 - 20.000,-€).
Vielen Dank .Mit freundlichen Grüßen A.Wegner
14:50 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Grundsätzlich sind Sie verpflichtet beim Finanzamt Steuererklärungen abzugeben.Die gesetzliche Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung ist in § 149 der Abgabenordnung(AO) geregelt mit Verweis auf die jeweiligen Einzelsteuergesetze(z. B. § 25 Abs. 3 EStG i. V. mit § 56 EStDV) ...
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