steuerliche Erfassung bei GbR Gaststätte mit nur einer Konzession
Gefragt am 30.09.201617:06 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2085
Sehr geehrte Experten, meine Frage:
wir wollen eine Gaststätte eröffnen, sind 3 Leute (GbR Haben einen Formvertrag schon hier liegen). Die Konzession soll nur einer von uns beantragen. Das heißt nur einer ist nach außen der Geschäftsführer, die beiden anderen sind zwar gleich beteiligt aber nur im Innenverhältnis tätig bzw. bestimmen mit. (oder sind das dann stille Teilhaber? Wie ist das mit der steuerlichen Erfassung? Wie wird das in dem Bogen eingetragen? Und darf offiziell der Name dann trotzdem Namen mit Zusatz GbR tragen?
Freundliche Grüße
17:06 Uhr
Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Hinsichtlich der genauen Ausgestaltung der Gesellschaft sollten Sie sich mit einem Rechtsanwalt zusammensetzen, bei einer GbR sind immer alle Gesellschafter geschäftsführungs- und vertretungsberechtigt, zumindest in der gesetzlichen Grundform.
Eine stille Beteiligung ist zwar auch möglich, ist dann aber eine andere Gesellschaftsform mit anderen Rechtsfolgen, gerade was die Haftung für die Gesellschaftsverbindlichkeiten angeht ...
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