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Steuererklärung in Neubrandenburg

Gefragt am 04.02.2013
17:23 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2437

 

Ich lebe als pensionierter Beamter im Ausland und bin bisher in Deutschland nicht gemeldet. Von meiner Pension wird Steuer abgezogen, ca. 30%. Ich bin verheirater und habe zwei Kinder, die in Deutschland studieren. Meine Frage ist ob es für mich günstiger ist, mich anzumelden und eventuelle Freibeträge in Anspruch zu nehmen oder die Steuererklärung über das Finanzamt Neubrandenburg zu machen.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 04.02.2013
17:23 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 05.02.2013
15:14 Uhr

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Beantwortet am 05.02.2013 15:14 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2437

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, sind Sie grundsätzlich beschränkt steuerpflichtig. Die beschränkte Steuerpflicht beinhaltet etliche Nachteile, da Sie nach dem Grundtarif besteuert werden und etliche Steuerabzugsbeträge nicht gewährt werden.

Wenn Sie weniger als 10% Ihres Einkommens im Ausland erzielen, können Sie auf Antrag unbeschränkt steuerpflichtig werden. Sie geben dann in Deutschland eine Steuererklärung wie ein Inländer ab ...



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