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Steuerbescheid Anrechnung Kinderfreibetrag vs. Kindergeld

Gefragt am 12.06.2013
16:53 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4244

 

Wegen eines geänderten Bescheides vom Betriebsstättenfinanzamt haben sich die Einnahmen für 2008 nachträglich erhöht.
Der Steuerbescheid 2008 wurde vom FA neu erstellt, diesmal wurde der Kinderfreibetrag mit eingerechnet, was vorher nicht der Fall war. Dadurch ist das Kindergeld zurückzuzahlen.
Es sieht aber so aus, als ob der Computer des Finanzamtes einen Berechnungsfehler macht, denn die Neuberechnung unter Einbezug des Kinderfreibetrages ist wesentlich ungünstiger als die Berechnung ohne Kinderfreibetrag.
Es liegt daran, dass auch Einkünfte aus Veräußerungsgewinnen erzielt wurden, welche vom FA bisher immer mit 0 Euro Steuer belegt wurden. Durch die erhöhten Einkünfte erhöht sich der nach Splittingtabelle zu versteuernde Betrag, allerdings sind die darauf zu entrichtenden Steuern wesentlich geringer als das gezahlte Kindergeld, siehe unten.

Verheiratet, 1 Kind, (14.043 aus Veräußerungsgewinnen)
-------
Aktueller Bescheid vom FA, mit Einberechnung des Kinderfreibetrages:

Einkommen: 29.765
ab Kinderfreibetrag: 5.808
zu versteuerndes Einkommen: 23.957

zu versteuern nach Splittingtabelle: 9.914; Steuer 0
nach § 34 Abs. 1 EStG: 14.043; Steuer 0
verbleiben: 0
dazu Kindergeld: 1.848
festzusetzende Einkommensteuer: 1.848
-------

Meine Berechnung ohne Kinderfreibetrag:

Einkommen: 29.765
(davon 14.043 aus Veräußerungsgewinnen)
dazu Kindergeld: 1.848
zu versteuerndes Einkommen: 31.613

zu versteuern nach Splittingtabelle: 17.570 ; Steuer 358
nach § 34 Abs. 1 EStG: 14.043; Steuer 0
verbleiben: 358
festzusetzende Einkommensteuer: 358
-------
Stimmt meine Berechnung ohne Kinderfreibetrag?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 12.06.2013
16:53 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 13.06.2013
09:38 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 13.06.2013 09:38 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4244

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen ...



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