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Steuerbefreiung

Gefragt am 08.01.2010
20:36 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5019 | Bewertung 5/5

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Erstwohnsitz liegt in Deutschland.Von Ende Mai bis Mitte Dezember 2009 (203 Tage) war ich jedoch ohne Unterbrechung als Soldat der Bundeswehr in Afghanistan eingesetzt.

Da ich folglich mehr als die Hälfte des Jahres im Ausland verbracht habe, stellt sich mir die Frage, ob mir eine Erstattung der deutschen Inlandssteuern für das Jahr 2009 zusteht.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 08.01.2010
20:36 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 08.01.2010
22:17 Uhr

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Beantwortet am 08.01.2010 22:17 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5019 | Bewertung 5/5

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Entscheidend für die Beurteilung, ob Sie in Deutschland unbeschränkt oder nur beschränkt einkommensteuerpflichtig sind, ist ihr Wohnsitz:

- Haben Sie einen Wohnsitz in Deutschland beibehalten, sind Sie hier immer unbeschränkt einkommensteuerpflichtig mit Ihren gesamten in- und ausländischen Einkünften. Ich gehe davon aus, dass Sie Ihren Wohnsitz während der Abordnung nicht aufgegeben haben ...



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