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Separater Verkauf einer Immobilie und den operative Bereich aus einer GmbH

Gefragt am 11.05.2022
17:43 Uhr | Einsatz: € 99,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1662

 

Sehr geehrte Dame und Herren,

wir möchten eine Produktionsfirma inklusive Immobilie + Grundstück verkaufen (als GF habe ich 15% der Anteile der GmbH und eine andere Firma hält 85% der Anteile seit 2015). Wie gehen wir am wirtschaftlichsten vor? Wir haben derzeit ein Angebot von 3m€ für die Immobilie + Grundstück und ein zweites Angebot von 1m€ für die Firma (operative Teil plus Sachanlagen).

Eine Möglichkeit wäre eine Tochtergesellschaft zu gründen und den operativen Teil der GmbH inkl. Sachanlagen in diesen zu übertragen und anschließend zu verkaufen. Der Erlös fließt dann in die Muttergesellschaft, damit die Schulden getilgt werden können. Die Muttergesellschaft (mit Immobilie + Grundstück + Hyptheken/Bankschulden) wird dann an den Immobilienfirma verkauft. Der Erlös der Mutter GmbH wird an die Gesellschafter ausgezahlt. Ev. Guthaben der Muttergesellschaft werden ebenfalls an die Gesellschafter ausgeschüttet nach Steuern.

Ist das ein wirtschaftlich sinnvolles vorgehen oder schlagen Sie ein besseres Modell vor.

Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 11.05.2022
17:43 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 16.05.2022
11:40 Uhr

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Beantwortet am 16.05.2022 11:40 Uhr | Einsatz: € 99,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1662

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Zu Ihrer Fragestellung möchte ich Ihnen folgende Rückmeldung im Rahmen einer Ersteinschätzung geben:

Sofern beides zeitnah verkauft werden soll, sehe ich keinen Vorteil darin, dass Sie eine Tochtergesellschaft gründen. Vom Grundsatz könnte die Muttergesellschaft das operative Geschäft ja auch als eine Art Asset Deal an den Käufer übertragen. Dann würden Sie sich die Gründungskosten für die Tochtergesellschaft sparen ...



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Kommentare anderer Experten


Steuerberater Bernd Thomas
Steuerberater Bernd Thomas
Kommentiert am 12.05.2022 15:54:03 Uhr

Sehr geehrte/r Fragesteller/in, die Fragestellung sollte telefonisch erörtert werden. Gerne berate ich Sie in einem halbstündigen Telefonat. Bei Interesse bitte ich um Rückmeldung, dann akzeptiere ich die Anfrage und vereinbare einen Telefontermin mit Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Bernd Thomas Steuerberater Informationen gemäß DL-InfoV: Steuerberater Dipl.-Kaufmann (FH) Bernd Thomas, Steuerberater, Franklinstraße 15, 30177 Hannover, Mitglied der Steuerberaterkammer Niedersachsen, Mitgliedsnummer 146580, Berufshaftpflichtversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart, Versicherungssumme: 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall; Jahreshöchstleistung: 1.000.000 Euro (für alle Schäden eines Versicherungsjahres); Es gelten die berufsrechtlichen Regelungen, insbesondere Steuerberatungsgesetz (StBerG), Durchführungsverordnungen zum Steuerberatungsgesetz (DVStB), Berufsordnung (BOStB), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) (Regelungen einsehbar unter: https://www.berufsrecht-handbuch.de/, http://www.gesetze-im-internet.de/stberg, www.gesetze-im-internet.de/stbvv/), die Berufsbezeichnung Steuerberater wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.






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