Schuldzinsabschreibung nach Sicherheitenaustausch
Gefragt am 16.03.201120:24 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4225
Ich bewohne eine selbstgenutze ETW in Eichenau zu deren Finanzierung ich zwei Darlehen mit entsprechender Grundschuld eingesetzt habe. Nun habe ich aus dem Verkaufserlös meines Austragshauses im Bayrischen Wald eine 2 Zi.-Wohnung zur Kapitalanlage gekauft. Die Wohnung wird zu 100% aus Eigenmitteln bezahlt. Ich konnte aber quasi einen Objekttausch (Sicherheitenaustausch) bei einer der beiden bestehenden Grundschuldabsicherungen vornehmen. Abwicklungstechnisch habe ich einer neuen Grundschuldbestellung (für das neue Objekt) zugestimmt und nach Eigentumsübergang wird die ursprüngliche Grundschuld auf das selbstgenutzte Objekt gelöscht. Es gibt aber sozusagen keinen Geldfluss, da von der Sparkasse das Darlehen ja schon für das erste Objekt ausgezahlt wurde und der bestehende Darlehensvertrag weiterläuft. Was muss ich bitte dem Finanzamt gegenüber beachten? Ich möchte natürlich die Darlehenszinsen dieses nun auf das neue Objekt lautenden Darlehens steuermindernd geltend machen. Geht das mit dem existierenden Darlehensvertrag, dessen Verwendungszweck ja ursprünglich für die selbstgenutzte Wohnung war?
20:24 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Maßgeblich für die Absetzbarkeit der Finanzierungskosten ist nicht das Objekt, das besichert wird, sondern einzig die Verwendung des Darlehens ...
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