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Schenkung in der Steuererklärung

Gefragt am 09.12.2020
16:41 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 978

 

Wegen Krankheit hatte ich 2020 keine Einkünfte. Ich habe mir im Freundeskreis und der Familie Geld geliehen
um meine laufenden Kosten wie freiwillige Krankenversicherung, Telefon zu bezahlen. Insgesamt waren das ca. 8000,-Kost und Logis erhielt ich kostenfrei bei meiner Familie.
Wie muss ich diese Einnahmen in meiner Steuererklärung erfassen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 09.12.2020
16:41 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 09.12.2020
17:02 Uhr

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Beantwortet am 09.12.2020 17:02 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 978

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Die Einnahmen aus den geliehenen Geldern sowie die erhaltene Kost und Logis müssen Sie in der Steuererklärung nicht als Einnahme angeben oder erfassen ...



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