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Rechnung zwischen Gmbh und Selbständiger

Gefragt am 24.03.2022
09:08 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 662

 

Guten Tag,
folgende Frage habe ich:

Ich habe eine GmbH unter (www.xxxx.com) im Bereich Maschinenbau und Energietechnik, und bin der einzige Mitarbeiter in der Firma. Für meine Arbeit erstelle ich jährlich einen Steuerlohn und Steuerunterlagen für meine Firma.
Andererseits bin ich ein Selbständiger unter (www.yyyy.de) im Bereich Engineering tätig, und jährlich erstelle ich dafür EÜR.

Meine Frage: Darf meine GmbH zu mir als Selbständiger eine Rechnung für Personalkosten (Verwaltung, Dienstleistung, Leasing, ……. etc) erstellen. Und darf ich die Rechnung bezahlen? Wenn ja, mit oder ohne Umsatzsteuer?

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Sam_1009

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 24.03.2022
09:08 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 24.03.2022
09:14 Uhr

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Beantwortet am 24.03.2022 09:14 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 662

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Guten Tag,

sofern tatsächlich eine Leistungserbring erfolgt, darf bzw. muss die GmbH Ihnen sogar den Aufwand in Rechnung stellen, weil Ihnen ansonsten eine verdeckte Gewinnausschüttung unterstellt werden könnte. Die konkret erbrachte Leistung muss auf der Rechnung ausgewiesen werden (handelsübliche Bezeichnung) ...



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Steuerberater Knut Christiansen
Steuerberater Knut Christiansen
Kommentiert am 24.03.2022 15:51:51 Uhr

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