Rechnung an Lebenspartner
Gefragt am 13.12.201419:40 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2420
1.Meine Lebenspartnerin und ich sind beide Freiberufler. Sie ist kreativ und ich BWLer. Ich erbringe für meine Partnerin die gesamten administrativen Tätigkeiten (Angebote schreiben, Rechnungen schrieben, Projektmappen Korrekturlesen etc.). Ich kann auch durch Mails und Co. belegen, dass ich diese Dienstleistung effektiv erbringe. Gibt es irgendwelche Bedenken diese Dienstleistungen Ihr in Rechung zu stellen? Wenn ja, welche?
2. Wie schlimm ist es, wenn man als Freiberufler nur ein Konto hat, d. h.alle privaten und geschäftlichen Buchungen auf ein Konto laufen?
Danke und beste Grüße
19:40 Uhr
Antwort von Ralph J. Schnaars (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
sehr geehrter Fragesteller,
es spricht nichts dagegen, wenn Sie als selbständiger Unternehmer
Ihrer ebenfalls selbständig tätigen Lebenspartnerin erbrachte
Leistungen in Rechnung stellen ...
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