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Promotionsstipendium neben dem Einkommen

Gefragt am 27.05.2010
21:11 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3705

 

Ich bin angestellt und arbeite 32 Wochenstunden. Angeboten wurde mir jetzt die berufsbegleitende Promotion mit einem Promotionsstipendium in Höhe vom 1000.00€. Muß ich diese versteuern?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 27.05.2010
21:11 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 27.05.2010
22:43 Uhr

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Beantwortet am 27.05.2010 22:43 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3705

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Grundsätzlich ist das Stipendium steuerpflichtiges Einkommen. In bestimmten (Regel-)Fällen sieht § 3 Nr. 44 EStG eine Steuerbefreiung vor. Die Bestimmungen sind recht detailiert, sodass ich Ihnen nur den aktuellen Wortlaut an die Hand geben kann:

"44 ...



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