Promotionsstipendium neben dem Einkommen
Gefragt am 27.05.201021:11 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3857
Ich bin angestellt und arbeite 32 Wochenstunden. Angeboten wurde mir jetzt die berufsbegleitende Promotion mit einem Promotionsstipendium in Höhe vom 1000.00€. Muß ich diese versteuern?
21:11 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Grundsätzlich ist das Stipendium steuerpflichtiges Einkommen. In bestimmten (Regel-)Fällen sieht § 3 Nr. 44 EStG eine Steuerbefreiung vor. Die Bestimmungen sind recht detailiert, sodass ich Ihnen nur den aktuellen Wortlaut an die Hand geben kann:
"44 ...
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