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Privatverkauf Dienstwagen

Gefragt am 18.08.2011
12:26 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4776 | Bewertung 5/5

 

Guten Tag. Als Freiberufler habe ich im November 2009 einen Gebrauchtwagen als Dienstwagen angeschafft, den ich zu 80 Prozent steuerlich geltend mache. Da ich den Wagen kaum noch nutze und um meine laufenden Kosten zu senken, überlege ich, mich zu verkleinern. Frage: Wie lässt sich das steuerlich optimal gestalten? Ich habe davon gelesen, dass im Fall des Verkaufs Umsatzsteuer fällig ist, und ich den Verkaufspreis entsprechend versteuern müsste, was das gesamte Vorhaben eher unsinnig machen würde. Wie würde z.B. eine Lösung mit vorheriger Privatentnahme aussehen? Zu den Fakten: Der Neuwagenpreis lag bei ca. 22.000 Euro; gebraucht habe ich 15.320 Euro bezahlt und 2.446 Euro Vorsteuer geltend gemacht.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 18.08.2011
12:26 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 19.08.2011
09:39 Uhr

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Beantwortet am 19.08.2011 09:39 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4776 | Bewertung 5/5

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass das Fahrzeug zum notwendigen Betriebsvermögen gehört, da es zu 80% für berufliche Zwecke genutzt wird.

Da Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, ist die Veräusserung des Fahrzeugs umsatzsteuerpflichtig ...



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