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Privat-Rechnung aus England als Betriebskosten geltend machen

Gefragt am 30.05.2022
18:57 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 685 | Bewertung 5/5

 

Ich bin freiberuflicher Einzelunternehmer (Komponist) und habe eine künstlerische Dienstleistung (Gitarren-Einspielung für eine Musik) von einem Studenten in England durchführen lassen. Der Student ist Privatmensch, kein Unternehmer. Nun geht es darum, wie ich seine Dienstleistung, für die er mir eine private Rechnung schreiben will, als Betriebskosten geltend machen kann. Reicht eine normale private Rechnung aus oder muss ich noch mehr dabei beachten, damit das Finanzamt die Kosten als Betriebsausgabe anerkennt? Umsatzsteuer dürfte ja z.B. hier erst gar nicht entstehen.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 30.05.2022
18:57 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 31.05.2022
12:37 Uhr

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Beantwortet am 31.05.2022 12:37 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 685 | Bewertung 5/5

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Guten Tag,

grundsätzlich sollten Sie möglichst viele Nachweise (Emailverkehr, Kontaktdaten, Privatrechnung) vorlegen können, damit die Rechnung anerkannt wird. Dann sollte es kein Problem sein. Vielleicht bitten Sie ihn noch um eine Ausweiskopie.

In der Regel müssten Sie aber damit rechnen, dass das Finanzamt Umsatzsteuer aufgrund des Reverse Charge Verfahrens erhebt, wobei Sie diese Umsatzsteuer, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, in gleicher Höhe wieder abziehen könnten ...



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