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Photovoltaikanlage

Gefragt am 17.12.2012
12:27 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3418

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hätte Frage zur Anmeldung einer Photovoltaikanlage.
Zu unserem Fall:
Mein Mann ist Angestellt Steuerklasse 3 und verdient ca. 40.000 € brutto im Jahr.
Ich bin momentan im Erziehungsurlaub (3 Kinder, die Jüngste ist 7 Monate alt). Ich beziehe momentan Elterngeld 550 € und Kindergeld. 2013 o. 2014 werde ich wieder als Bürokauffrau auf ca. 15-20 Std arbeiten gehen und eventuell wieder nebenberuflich die Musikband (Kleinunternehmen - Personengesellschaft: Meine Mutter und ich) betreiben.
Auf wen wäre es für uns vorteilhafter die Photovoltaikanlage anzumelden, auf den Mann oder mich? Wäre da Kleinunternehmen oder Gewerbe sinnvoller (beides käme in Frage)? Ist es besser mit Vorsteuer und Ust? Ehrlich gesagt kenne ich mich da gar nicht aus (wg. Photovoltaik).
Mein Mann wird in Zukunft immer den höheren Lohn beziehen im Vergleich zu mir.


Fragesteller Fragesteller Gefragt am 17.12.2012
12:27 Uhr
StB Manuela Ponikwar StB Manuela Ponikwar Beantwortet am 17.12.2012
19:27 Uhr

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Beantwortet am 17.12.2012 19:27 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3418

Antwort von StB Manuela Ponikwar (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrte Fragestellerin,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtung der begrenzten Darstellung des Sachverhaltes wie folgt beantworten möchte:

Soweit Sie sich zukünftig nicht für eine Einzelveranlagung entscheiden (ab 2013 gibt es übrigens keine getrennte Veranlagung mehr) und mit Ihrem Ehemann zusammenveranlagt mit Splittingtarif sind, ist die Zuordnung der Einkünfte für Zwecke der Einkommensteuer unkritisch, da für die Steuerbelastung Ihr gemeinsames Einkommen in Summe herangezogen wird.

Wichtig ist bei der Zuordnung nur, dass die Rechnung für die Anlage, Wartung, Versicherung, Netzbetreiber auch an den richtigen Ehegatten ausgestellt sind und nicht unbedingt über ein "falsches" Konto laufen ...



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