Paragraph 6 Absatz 5 EStG
Gefragt am 08.06.202215:28 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 695
Es geht um §6 (5) ESTG:
Der Gesellschafter einer KG hat bis 31.12.2019 sein Grundstück mit Gebäude an die KG vermietet. Das Grundstück mit Gebäude war bis dahin im Sonderbetriebsvermögen der KG. Zum 31.12.2019 wurde die KG aufgelöst. Das Grundstück mit Gebäude wurde in das neu gegründete Einzelunternehmen des ehemaligen Gesellschafters zum Buchwert überfühhrt.
Die STE 2019 der KG wurde am 17.07.2020 an das Finanzamt übermittelt.
Die private STE für 2019 des Gesellschafters wurde zum 28.02.2021 und die private STE des Gesellschafters für 2020 wurde zum 09.05.2022 an das Finanzamt übermittelt.
Jetzt meine Fragen:
- Fällt der Vorgang der Übertragung vom Sonder-Betriebsvermögen in das Vermögen des Einzelunternehmens unter § 6 (5)?
-Wenn ja, wann beginnt bzw. endet die Speerfrist nach § 6 (5) Satz 4 EStG?
Danke.
15:28 Uhr
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die Buchwertfortführung erstreckt sich nach § 6 Abs. 5 Satz 2 EStG auf die Überführung eines WG „aus einem eigenen Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen in dessen Sonderbetriebsvermögen bei einer Mitunternehmerschaft und umgekehrt sowie für die Überführung zwischen verschiedenen Sonderbetriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen bei verschiedenen Mitunternehmerschaften“ ...
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