Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater"

Muss ein vom Käüfer übernommenes Darlehen vom Verkäufer versteuert werden

Gefragt am 04.04.2022
17:42 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 598

 

Wir verkaufen unsere GbR (Gastronomie). Der Käufer wird 2 Darlehen in Höhe von 94.000€ übernehmen, bzw zurück bezahlen.
Diese werden nicht im Kaufpreis festgelegt sondern als zu übernehmende Verbindlichkeiten.

Zählt die Summe zum Kaupreis und müssen wir diese versteuern?

Also wenn der Kaufpreis festgesetzt ist auf 40.000€ und bestehende Verbindlichkeiten übernommen werden in Höhe von 94.000€ - welcher Betrag wird versteuert?? 40 oder 94K?

Ich wäre sehr dankbar für eine ausführliche Antwort, denn ich habe bisher überall unterschiedliche Antworten bekommen..

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 04.04.2022
17:42 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 04.04.2022
17:58 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 04.04.2022 17:58 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 598

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Wenn Sieals Einzelunternehmer oder Personengesellschaft einen gewerblichen Betrieb veräußern, gilt als Veräußerungsgewinn gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 EStG der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des Betriebsvermögens übersteigt ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Frage an Steuerberater"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung