Muss ein vom Käüfer übernommenes Darlehen vom Verkäufer versteuert werden
Gefragt am 04.04.202217:42 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 784
Wir verkaufen unsere GbR (Gastronomie). Der Käufer wird 2 Darlehen in Höhe von 94.000€ übernehmen, bzw zurück bezahlen.
Diese werden nicht im Kaufpreis festgelegt sondern als zu übernehmende Verbindlichkeiten.
Zählt die Summe zum Kaupreis und müssen wir diese versteuern?
Also wenn der Kaufpreis festgesetzt ist auf 40.000€ und bestehende Verbindlichkeiten übernommen werden in Höhe von 94.000€ - welcher Betrag wird versteuert?? 40 oder 94K?
Ich wäre sehr dankbar für eine ausführliche Antwort, denn ich habe bisher überall unterschiedliche Antworten bekommen..
17:42 Uhr
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
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Wenn Sieals Einzelunternehmer oder Personengesellschaft einen gewerblichen Betrieb veräußern, gilt als Veräußerungsgewinn gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 EStG der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des Betriebsvermögens übersteigt ...
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